Domenico Flabanico

Wappen des „Domenego Flabenigo“, wie es den Vorstellungen derartiger Wappen im frühen 17. Jahrhundert entsprach Bei den Wappen frühmittelalterlicher Dogen handelt sich um bloße Rückprojektionen sehr viel jüngerer Familienwappen. Die Heraldik setzte erst im 3. Viertel des 12. Jahrhunderts ein. Später wurden auch Wappen an die frühen Dogen vergeben, die nie ein Wappen geführt hatten („fanta-araldica“); dies diente dazu, die Familien dieser Epoche mit möglichst frühen Dogen in ein verwandtschaftliches Verhältnis zu setzen, was ihnen Ansehen sowie politischen und gesellschaftlichen Einfluss verschaffte. Es wurden also die Wappen der sehr viel späteren Nachfahren dieser Dogen auf die angeblichen oder tatsächlichen Mitglieder der (angeblich) seit 697 in Venedig herrschenden Familien zurückprojiziert.[1]

Domenico Flabiano, auch Flabiano, Flabanico oder Flabianico († 1043), war, folgt man der sogenannten Tradition, also der seit dem 14. Jahrhundert zunehmend staatlich gesteuerten Geschichtsschreibung der Republik Venedig, ihr 29. Doge. Er regierte von 1031/1032 bis 1043 und erzielte in mehrfacher Hinsicht einen Wendepunkt: Er stabilisierte die Herrschaft nach innen und beendete die Zeit der Versuche, eine Art Erbmonarchie in Venedig zu errichten, er griff in das Investiturrecht des Patriarchen von Grado ein, und er stärkte nach außen Venedigs Autonomie gegenüber den beiden Kaiserreichen.

Bevor Flabanico sein Amt antrat, herrschten in Venedig chaotische Zustände. Nach der Vertreibung seines Vorgängers Pietro Centranigo und dessen Flucht nach Konstantinopel, versuchten die abgesetzten Orseolo, die ihr Ziel der Installierung einer Erbmonarchie mit Beharrlichkeit verfolgten, sich wieder ihrer Ämter zu bemächtigen. Sie waren aber auf den Widerstand Konrads II. gestoßen, der die Opposition in Venedig unterstützte, mit dem Ziel, Venedig dem historisch gewachsenen Einfluss von Byzanz zu entziehen. Nach dem besagten Sturz seines Vorgängers war der Dogensitz ein Jahr lang verwaist.

1032 wurde Domenico Flabanico, der Führer der Oppositionspartei, gewählt. Mit ihm endete der dritte und letzte Versuch, eine Erblichkeit des Dogenamtes und damit eine Dynastie durchzusetzen. Denn im Jahr 1040 wurde allen Dogen untersagt, einen Mitdogen oder Nachfolger zu bestimmen, womit ein entscheidender Schritt getan war, zukünftige Dynastiebildungen zu unterbinden. Ein Konzil in der Markuskirche legte im selben Jahr ein Mindestalter für Kleriker fest, der jeweilige Metropolit musste erst seine Zustimmung geben. Im nächsten Jahr griff der Doge in das Investiturrecht des Patriarchats von Grado ein.

Das Verhältnis zu Byzanz kühlte sich wohl ab, doch war Flabanicos Herrschaft eine Zeit des äußeren Friedens. Konrad II. unterstützte allerdings den Patriarchen von Aquileia gegen seinen Amtskollegen aus Grado, wogegen sich Venedig wehrte. Dort erkannte man, dass eine solche Entscheidung die venezianischen Bistümer in ein Gehorsamsverhältnis zu einem Reichsfürsten gebracht hätte, eben dem Patriarchen. Konrads Nachfolger Heinrich III. erneuerte, im Gegensatz zu seinem Vorgänger, der Venedig als Reichsfeind betrachtet hatte, die traditionellen Privilegien der Lagunenstadt im Jahr 1040. Der feindlich gesinnte Patriarch Poppo von Aquileia starb 1042. 1044 wurde die besagte Entscheidung widerrufen, was Venedigs Autonomie stärkte.

  1. „Il presupposto di continuità genealogica su cui si basava la trasmissione del potere in area veneziana ha portato come conseguenza la già accennata attribuzione ai dogi più antichi di stemmi coerenti con quelli realmente usati dai loro discendenti.“ (Maurizio Carlo Alberto Gorra: Sugli stemmi di alcune famiglie di Dogi prearaldici, in: Notiziario dell'associazione nobiliare regionale veneta. Rivista di studi storici, n. s. 8 (2016) 35–68, hier: S. 41).

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